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Die Kirchenverwaltungen "halten d'Sach zam..."


 

   
 

Die Kirchenverwaltung ist das legitime, demokratische Entscheidungsorgan einer Pfarrei bzw. der Pfarrei-Kirchenstiftung und ist für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Belange der Pfarrei verantwortlich,
insbesondere für die
  • gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
  • Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse
  • Erledigung der ihr sonst zugewiesenen Aufgaben

In diesen, eher allgemein formulierten Aufgabenbereich fallen Stichworte wie z.B. Neuanschaffungen, Reparaturen, Baumaßnahmen, Pflege der Kirchen und Kapellen, Pfarrpfründebesitz, Pfarrwald, Pfarrzentrum, Personalfragen, Finanzen, Filialkirchen, Trägerschaft einer Kindertagesstätte und noch viele einzelne andere Punkte.

Innerhalb einer Pfarreiengemeinschaft sind daher im Detail die Verantwortungen und Aufgaben einer Kirchenverwaltung unterschiedlich und pfarrei-spezifisch.

In nichtöffentlichen Sitzungen werden die Tagesordnungspunkte beraten und ggf. entsprechene Beschlüsse gefasst. Die Kirchenverwaltung als Gremium - und folglich auch das einzelne Mitglied - übernimmt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe innerhalb der Pfarrei.
Insofern kann man getrost sagen, dass die Kirchenverwaltung einer Pfarrei "d'Sach zam hebt".

Die Mitglieder üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus und werden von der Pfarrei für eine Dauer von sechs Jahren gewählt.

 

 

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