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Die Kirchenverwaltung
ist das legitime, demokratische Entscheidungsorgan einer
Pfarrei bzw. der Pfarrei-Kirchenstiftung und ist für die
finanziellen und verwaltungsmäßigen Belange der Pfarrei
verantwortlich, insbesondere für die
- gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
- Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse
- Erledigung der ihr sonst zugewiesenen Aufgaben
In diesen, eher allgemein formulierten Aufgabenbereich
fallen Stichworte wie z.B. Neuanschaffungen, Reparaturen,
Baumaßnahmen, Pflege der Kirchen und Kapellen, Pfarrpfründebesitz,
Pfarrwald, Pfarrzentrum, Personalfragen, Finanzen, Filialkirchen,
Trägerschaft einer Kindertagesstätte und noch viele einzelne
andere Punkte.
Innerhalb einer Pfarreiengemeinschaft sind daher im Detail
die Verantwortungen und Aufgaben einer Kirchenverwaltung
unterschiedlich und pfarrei-spezifisch.
In nichtöffentlichen Sitzungen werden die Tagesordnungspunkte
beraten und ggf. entsprechene Beschlüsse gefasst. Die Kirchenverwaltung
als Gremium - und folglich auch das einzelne Mitglied -
übernimmt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe innerhalb
der Pfarrei. Insofern kann man getrost sagen, dass die
Kirchenverwaltung einer Pfarrei "d'Sach zam hebt".
Die Mitglieder üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus und
werden von der Pfarrei für eine Dauer von sechs Jahren gewählt.
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