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Die Pfarrgemeinderäte stehen dem Pfarrer

mit Rat und Tat zur Seite


 



Der Pfarrgemeinderat ist das vom Diözesanbischof legitimierte Gremium zur Ausübung des Laienapostolates auf der Ebene der Einzelpfarrei innerhalb einer Pfarreiengemeinschaft.
Er arbeitet dazu unter der Gesamtverantwortung des Pfarrers mit den anderen Pfarreien und dem Pastoralrat der Pfarreiengemeinschaft eng zusammen.

(Auszug aus der Satzung)


Auch innerhalb unserer Pfarreiengemeinschaft Geltendorf gibt es in jeder Pfarrei einen Pfarrgemeinderat. Die Mitglieder sind für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und arbeiten ehrenamtlich.
Die Gremiem treffen sich wenigstens viermal jährlich zu öffentlichen Sitzungen und besprechen die aktuellen Themen der Pfarrei.
Die Sitzungstermine und Tagesordnungspunkte finden Sie auf unserer PGR/PR-Terminseite.

In unserem PGR/PR-Protokoll-Archiv können Sie alles nachlesen!
zum PGR-Protokoll-Archiv 
 

Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben und dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde.
Er weckt und fördert das Bewusstsein für die Mitverantwortung und Mitarbeit in der Pfarrei und vertritt die Interessen der Pfarrei innerhalb der Pfarreiengemeinschaft.

Darüber hinaus gibt es noch viele kleine und größere Anliegen und Aufgaben, die sich entsprechend aus der aktuellen Situation in der jeweiligen Pfarrei ergeben.

Grundsätzlich sind folgende Personen Mitglieder des Pfarrgemeinderats:
  • der Pfarrer (kraft seines Amtes)
  • die hauptberuflichen (pastoralen) Mitarbeiter in der Seelsorge der Pfarrei
  • die gewählten Pfarrgemeinderäte
  • weitere hinzu-berufene Mitglieder (z.B. mit speziellen Aufgaben)
  • ein Mitglied der Kirchenverwaltung als Gast mit beratender Stimme

Im Alltag gibt es natürlich viele wertvolle Kontakte zu engagierten Personen, die in der Pfarrei (teilweise schon aus langer Tradition) kleine und große Dinge in die Hand nehmen...

Übrigens: Sehr häufig ist eine aktive Person gleich in mehreren Gremien, Teams, Chören, Gruppen, Arbeitskreisen, ...

Wir sind eben lebendige Pfarrgemeinden!

 

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