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Grundsätzlich sind folgende
Personen Mitglieder des Pfarrgemeinderats:
- der Pfarrer (kraft seines Amtes)
- die hauptberuflichen (pastoralen) Mitarbeiter in
der Seelsorge der Pfarrei
- die gewählten Pfarrgemeinderäte
- weitere hinzu-berufene Mitglieder (z.B. mit speziellen
Aufgaben)
- ein Mitglied der Kirchenverwaltung als Gast mit
beratender Stimme
Im Alltag gibt es natürlich viele wertvolle Kontakte
zu engagierten Personen, die in der Pfarrei (teilweise schon
aus langer Tradition) kleine und große Dinge in die Hand
nehmen...
Übrigens: Sehr häufig ist eine aktive Person gleich in
mehreren Gremien, Teams, Chören, Gruppen, Arbeitskreisen,
...
Wir sind eben lebendige Pfarrgemeinden!
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