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Anmeldung zur Taufe
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Die Taufe bedeutet
Aufnahme in die
Gemeinschaft der
Christen.
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In der Frühzeit der Kirche waren
es fast immer Erwachsene, die um die Taufe baten. Heute
sind es meist die Eltern, die für ihr Kind die Aufnahme
in die Gemeinschaft der Christen erbitten.
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Für die Taufe in unserer Pfarreiengemeinschaft
ist notwendig:
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- Anmeldung im Pfarrbüro
Melden
Sie sich im
Pfarrbüro, wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen.
Bitte bringen Sie dazu die Geburtsbescheinigung des
Standesamtes mit. Name und Adresse des Taufpaten
sollen schon angegeben werden.
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- Vereinbarung von Ort und Termin
In unserer Pfarreiengemeinschaft können Sie die Taufe
in einer der sieben Kirchen feiern: - "St.
Ulrich" in Eresing - "Zu den
Hl. Engeln" und "St. Stephan" in Geltendorf
- "St. Nikolaus" in Hausen
- "Hl. Kreuz" in Schwabhausen
- "Mariä Himmelfahrt" in Walleshausen
- "St. Georg" in Pflaumdorf
Bitte
haben Sie Verständnis, dass Taufen in den anderen Kirchen
oder Kapellen nicht möglich sind.
Tauffeiern
finden in unserer Pfarreiengemeinschaft am Samstag um
14 Uhr oder am Sonntag um 11:15 Uhr (nach einem
10-Uhr-Gottesdienst) statt. Darüber hinaus
darf Ihr Kind auch sehr gerne im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes
getauft werden.
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- Mindestens ein Elternteil muss katholisch
sein.
Als Tauf-Eltern übernehmen Sie die
Verantwortung und versprechen, in der Taufe Ihr Kind
als Christ zu erziehen und es hineinzuführen in die
Gemeinschaft der katholischen Kirche.
Wir
haben vermehrt die Situation, dass Eltern um die Taufe
bitten, aber beide Elternteile nicht oder nicht mehr
der katholischen Kirche angehörig sind. In diesem Fall
ist eine sakramentale Taufe nicht möglich. Trotzdem
sollen Sie sich nicht ausgeladen fühlen. Zuerst kann
immer über die Gründe des Kirchenaustritts gesprochen
werden und Sie können zusammen mit dem Ortspfarrer schauen,
ob es einen Weg zurück in die Gemeinschaft der Kirche
geben kann. Sollte dies für Sie noch nicht möglich sein,
kann Ihr Kind im Rahmen einer katechumenalen Feier in
die Gemeinschaft der Taufbewerber aufgenommen werden
und es bekommt einen Segen.
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- Der Taufpate muss katholisch sein.
Der Taufpate bzw. die Taufpatin soll in guter Beziehung
zur Familie und zum Kind stehen. Er bzw. sie soll auch
für die wichtige Aufgabe bereit sein, das Kind in den
christlichen Glauben einzuführen. Für das
Patenamt gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Pate bzw. die Patin müssen katholisch und
gefirmt sein - und dürfen nicht aus
der Kirche ausgetreten sein. - Sie
müssen bereit sein, Zeugnis von ihrem Glauben zu
geben.
In einer persönlichen Erklärung, die der Pate bzw.
die Patin auf Ehre und Gewissen unterschreiben,
bestätigen sie, dass sie diese Voraussetzungen
erfüllen.
Nichtkatholiken können als Taufzeugen eingetragen werden,
aber kein Patenamt übernehmen.
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- Taufgespräch
Zur Vorbereitung
auf die Taufe führt Ihr Pfarrer (bzw. der Taufspender)
mit Ihnen das Taufgespräch. Selbstverständlich dürfen
Sie für die Taufe einen eigenen Taufspender mitbringen,
wenn Sie eine persönliche Beziehung zu diesem (Diakon
oder Priester) haben.
Im Taufgespräch geht es
um die Bedeutung der Taufe als Sakrament, um die Symbole
und den Ablauf der Taufe. Dabei erhalten Sie auch
Tipps und Vorschläge für die Gestaltung der Tauffeier.
Sie sind eingeladen, die Tauffeier selbst mitzugestalten.
Sie können Lieder und Schrifttexte selbst aussuchen
und Ihre Wünsche - auch zur musikalischen Gestaltung
- einbringen.
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- Möglichkeit einer auswärtigen Taufe
Wenn Sie in unserer Pfarreiengemeinschaft wohnen, Ihr
Kind aber auswärts taufen lassen wollen, sprechen Sie
bitte zuerst mit unserem Pfarrer und lassen Sie sich
von ihm das Einverständnis zur auswärtigen Taufe geben.
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Selbstverständlich können auch ältere
Kinder oder Erwachsene getauft werden. Sprechen Sie gerne
Ihren Pfarrer darauf an! |
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