Pfarreien Geltendorf, Kaltenberg, Hausen
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Anmeldung zur Taufe
 

 

Die Taufe bedeutet

 Aufnahme in die

 Gemeinschaft der

 Christen.

 
 

In der Frühzeit der Kirche waren es fast immer Erwachsene, die um die Taufe baten.
Heute sind es meist die Eltern, die für ihr Kind die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen erbitten.

 
  Für die Taufe in unserer Pfarreiengemeinschaft ist notwendig:
 
 
  • Anmeldung im Pfarrbüro
    Melden Sie sich im Pfarrbüro, wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen.
    Bitte bringen Sie dazu die Geburtsbescheinigung des Standesamtes mit.
    Name und Adresse des Taufpaten sollen schon angegeben werden.
 
 
  • Vereinbarung von Ort und Termin
    In unserer Pfarreiengemeinschaft können Sie die Taufe in einer der sieben Kirchen feiern:
       - "St. Ulrich" in Eresing
       - "Zu den Hl. Engeln" und "St. Stephan" in Geltendorf
       - "St. Nikolaus" in Hausen
       - "Hl. Kreuz" in Schwabhausen
       - "Mariä Himmelfahrt" in Walleshausen
       - "St. Georg" in Pflaumdorf

    Bitte haben Sie Verständnis, dass Taufen in den anderen Kirchen oder Kapellen nicht möglich sind.

    Tauffeiern finden in unserer Pfarreiengemeinschaft am Samstag um 14 Uhr oder am Sonntag um 11:15 Uhr (nach einem 10-Uhr-Gottesdienst) statt. Darüber hinaus darf Ihr Kind auch sehr gerne im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes getauft werden.
 
 
  • Mindestens ein Elternteil muss katholisch sein.
    Als Tauf-Eltern übernehmen Sie die Verantwortung und versprechen, in der Taufe Ihr Kind als Christ zu erziehen und es hineinzuführen in die Gemeinschaft der katholischen Kirche.

    Wir haben vermehrt die Situation, dass Eltern um die Taufe bitten, aber beide Elternteile nicht oder nicht mehr der katholischen Kirche angehörig sind. In diesem Fall ist eine sakramentale Taufe nicht möglich.
    Trotzdem sollen Sie sich nicht ausgeladen fühlen. Zuerst kann immer über die Gründe des Kirchenaustritts gesprochen werden und Sie können zusammen mit dem Ortspfarrer schauen, ob es einen Weg zurück in die Gemeinschaft der Kirche geben kann. Sollte dies für Sie noch nicht möglich sein, kann Ihr Kind im Rahmen einer katechumenalen Feier in die Gemeinschaft der Taufbewerber aufgenommen werden und es bekommt einen Segen.
 
 
  • Der Taufpate muss katholisch sein.
    Der Taufpate bzw. die Taufpatin soll in guter Beziehung zur Familie und zum Kind stehen. Er bzw. sie soll auch für die wichtige Aufgabe bereit sein, das Kind in den christlichen Glauben einzuführen.
    Für das Patenamt gelten folgende Voraussetzungen:
       - Der Pate bzw. die Patin müssen katholisch und gefirmt sein
       - und dürfen nicht aus der Kirche ausgetreten sein.
       - Sie müssen bereit sein, Zeugnis von ihrem Glauben zu geben.

    In einer persönlichen Erklärung, die der Pate bzw. die Patin auf Ehre und Gewissen unterschreiben, bestätigen sie, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen.

    Nichtkatholiken können als Taufzeugen eingetragen werden, aber kein Patenamt übernehmen.
 
 
  • Taufgespräch
    Zur Vorbereitung auf die Taufe führt Ihr Pfarrer (bzw. der Taufspender) mit Ihnen das Taufgespräch.
    Selbstverständlich dürfen Sie für die Taufe einen eigenen Taufspender mitbringen, wenn Sie eine persönliche Beziehung zu diesem (Diakon oder Priester) haben.

    Im Taufgespräch geht es um die Bedeutung der Taufe als Sakrament, um die Symbole und den Ablauf der Taufe.
    Dabei erhalten Sie auch Tipps und Vorschläge für die Gestaltung der Tauffeier.

    Sie sind eingeladen, die Tauffeier selbst mitzugestalten.
    Sie können Lieder und Schrifttexte selbst aussuchen und Ihre Wünsche - auch zur musikalischen Gestaltung - einbringen.
 
 
  • Möglichkeit einer auswärtigen Taufe
    Wenn Sie in unserer Pfarreiengemeinschaft wohnen, Ihr Kind aber auswärts taufen lassen wollen, sprechen Sie bitte zuerst mit unserem Pfarrer und lassen Sie sich von ihm das Einverständnis zur auswärtigen Taufe geben.
 
 
Selbstverständlich können auch ältere Kinder oder Erwachsene getauft werden.
Sprechen Sie gerne Ihren Pfarrer darauf an!
 
 

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