Lebensmittel kennen und auswählen
Unsere Referentin, Frau Ulrike Biermoser, betonte eingangs,
dass das Lebensmittelrecht in der EU weitgehend vereinheitlicht
ist. Zum Schutze des Verbrauchers gelten im Lebensmittelrecht
drei grundsätzliche Regeln:
- Schutz vor Gesundheitsgefahren
- Schutz vor Täuschung
- Sachgerechte Information
Bei verpackten Lebensmitteln müssen folgende Angaben
vorhanden sein:
- Name des Lebensmittels
- Zutatenverzeichnis nach absteigender Reihenfolge
ihres Gewichts
- Allergene Zutaten
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Füllmenge
- Grundpreisangabe
- Name des Herstellers
- Los- bzw. Chargen-Nummer
Bei Lebensmittelzusatzstoffen sind Höchstmengen festgesetzt
und sie müssen genau bezeichnet werden. Sie dienen z. B.
zur Verlängerung der Haltbarkeit, der Geschmacksverbesserung
oder der Nährwertveränderung (Süßstoff). Freiwillige Angaben
können über Energiewert, Proteine und Fett Auskunft geben.
Funktionelle Lebensmittel bereichert man durch die Zugabe
von bestimmten Stoffen z. B. Bakterien, Vitamine, Mineralstoffe,
Ballaststoffe usw.
Fertigprodukte sind küchenfertig, garfertig, mischfertig,
verzehrfertig und daher im Vergleich zu selbst Zubereitetem
teuer.
Besonders gekennzeichnet müssen Lebensmittelimitate sein,
wie z. B. Fischimitat, Sahneimitat, Schinkenimitat oder
Analogkäse. Diese Imitate sind billig herzustellen.
Unsere Referentin gab uns zum Schluss den Rat, mehr auf
regionale Lebensmittel zurückzugreifen und das Gemüse und
das Obst zu essen, das die Saison gerade bietet.
Irmi Böck
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