Pfarreien Geltendorf, Kaltenberg, Hausen
zur Startseite
Aktuelles
Glaube und Leben
Mitarbeiter
Kirchen und Kapellen
Kirchenmusik
Aktive Gemeinde
Kindertagesstätte "Zu den Hl. Engeln"
Kontakte und Impressum
Archiv
Taufen
Trauungen
Sterbefälle
Dokumente
Pfarrei-Nachrichten aus den verschiedenen Jahren
Noch in Erinnerung
Homepage durchsuchen
Impressum und Datenschutzerklärung
 
 
 
 


Jahr 2011
 

 

Lebensmittel kennen und auswählen

Unsere Referentin, Frau Ulrike Biermoser, betonte eingangs, dass das Lebensmittelrecht in der EU weitgehend vereinheitlicht ist. Zum Schutze des Verbrauchers gelten im Lebensmittelrecht drei grundsätzliche Regeln:

  • Schutz vor Gesundheitsgefahren
  • Schutz vor Täuschung
  • Sachgerechte Information


Bei verpackten Lebensmitteln müssen folgende Angaben vorhanden sein:

  • Name des Lebensmittels
  • Zutatenverzeichnis nach absteigender Reihenfolge ihres Gewichts
  • Allergene Zutaten
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Füllmenge
  • Grundpreisangabe
  • Name des Herstellers
  • Los- bzw. Chargen-Nummer

Bei Lebensmittelzusatzstoffen sind Höchstmengen festgesetzt und sie müssen genau bezeichnet werden. Sie dienen z. B. zur Verlängerung der Haltbarkeit, der Geschmacksverbesserung oder der Nährwertveränderung (Süßstoff). Freiwillige Angaben können über Energiewert, Proteine und Fett Auskunft geben.

Funktionelle Lebensmittel bereichert man durch die Zugabe von bestimmten Stoffen z. B. Bakterien, Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe usw.

Fertigprodukte sind küchenfertig, garfertig, mischfertig, verzehrfertig und daher im Vergleich zu selbst Zubereitetem teuer.

Besonders gekennzeichnet müssen Lebensmittelimitate sein, wie z. B. Fischimitat, Sahneimitat, Schinkenimitat oder Analogkäse. Diese Imitate sind billig herzustellen.

Unsere Referentin gab uns zum Schluss den Rat, mehr auf regionale Lebensmittel zurückzugreifen und das Gemüse und das Obst zu essen, das die Saison gerade bietet.

Irmi Böck

 
 

zum Seitenanfang

 

 

zurück zur Jahresübersicht