Der Frauenbund
zusammen mit dem Trachtenverein hatte zu diesem Vortrag
des Bildungswerks der Hanns Seidel Stiftung eingeladen.
Irma Böck vom Frauenbund begrüßte die
Zuhörer und Kathrin Fischer aus Weil als Regionalbeauftragte
der Hanns Seidel Stiftung stellte die Referentin Dagmar
Stähler-May aus Ottobrunn vor.
Die Referentin besprach drei Teilbereiche, die noch "zu
Lebzeiten" wichtig sind:
- Patientenverfügung
- (Vorsorge-)Vollmacht
- Betreuungsverfügung
Alle drei Bereiche betreffen das Leben vor dem
Tod, nur das (hier nicht diskutierte) bekannte "Testament"
regelt Dinge nach dem Tod. Alle Dokumente sind
freiwillig - d.h. es gibt keine Verpflichtung zum Ausfüllen,
allerdings wird von Experten dies dringend empfohlen.
Die Patientenverfügung betrifft die Beziehung
zwischen Patient und Arzt im Falle einer schweren bzw. unheilbaren
Krankheit, wo der Tod schon "absehbar" ist. Darin
ist geregelt, wie der Betroffene im Krankenhaus versorgt
werden möchte und welche medizinischen Behandlungen er auf
keinen Fall mehr wünscht. Die Patientenverfügung sollte
gut aufbewahrt werden und Vertrauenspersonen sollten darüber
informiert sein. In regelmäßigen Zeitabständen sollte dieses
Dokument auch immer wieder durch Unterschrift aktualisiert
werden, damit nachvollziehbar ist, daß der Betroffene seine
Überlegungen von "damals" noch aufrecht hält.
Für die Patientenverfügung gibt es Vordrucke und Broschüren,
die im Buchhandel erhältlich sind oder auch vom Bay. Justizministerium
bezogen werden können. Das Bundesjustizministerium gibt
ebenfalls eine Broschüre dazu heraus. Die darin festgelegten
Formulierungen sind - juristisch gesehen - bis ins Detail
ausgefeilt, selbst sollten
deshalb keinesfalls Änderungen daran
vorgenommen werden!
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